Stand Oktober 2026. Fluggesellschaften dürfen strengere Regeln haben als die allgemeinen Vorgaben – prüfe vor jeder Reise die Seite deiner Airline.
Wattstunden: die entscheidende Zahl
Im Flugzeug zählt die Energie eines Akkus in Wattstunden (Wh). Sie steht oft auf dem Akku; sonst rechnest du: Nennspannung in Volt × Kapazität in Amperestunden. Ein 4S-LiPo mit 1500 mAh hat 14,8 V × 1,5 Ah = 22,2 Wh. Den Wert liefert auch der LiPo-Akku-Rechner.
Akkus im Flugzeug
- Kurzschlussschutz: Pole abkleben oder jeden Akku einzeln in eine Schutzhülle oder Originalverpackung stecken.
- Anzahl: Bis Ende 2026 erlaubt der Luftfahrt-Branchenverband IATA bis zu 20 Ersatzakkus pro Person. Ab 1. Januar 2027 sind es 18 Ersatzakkus plus höchstens 2 Powerbanks; mehr Ersatzakkus nur mit Genehmigung der Airline.
- Powerbanks: gelten bis Ende 2026 als Ersatzakkus, ab 2027 gilt eine eigene Grenze: höchstens zwei Stück, über 100 Wh verboten. Die Lufthansa Group verbietet seit 15. Januar 2026, Powerbanks an Bord zu nutzen oder zu laden.
- Ladezustand: Die oft genannte Grenze von 30 % gilt für den Frachtversand von Akkus, nicht für Passagiere. Für die Reise empfiehlt sich trotzdem die Lagerspannung – siehe LiPo-Akku laden und lagern.
| Akku | Regel für Passagiere |
|---|---|
| Ersatzakkus bis 100 Wh | nur im Handgepäck, jeder einzeln gegen Kurzschluss geschützt |
| Ersatzakkus über 100 bis 160 Wh | nur mit Genehmigung der Airline, höchstens 2 Stück, nur im Handgepäck |
| Akkus über 160 Wh | im Passagiergepäck verboten |
| Akku fest in der Drohne eingesetzt | möglichst im Handgepäck; im aufgegebenen Gepäck nur vollständig ausgeschaltet und gegen Beschädigung und Einschalten geschützt, über 100 Wh nur mit Genehmigung der Airline |
| FPV-Akku abgesteckt | gilt praktisch als Ersatzakku – ins Handgepäck |
Die meisten FPV- und Kamera-Drohnenakkus liegen deutlich unter 100 Wh. Prüfe trotzdem jeden Akku und nimm ausgedruckte Datenblätter mit, falls die Wattstunden nicht aufgedruckt sind.
Akkus im Auto und auf dem Weg
- Hitze vermeiden: Lass Akkus an heißen Tagen nicht im Auto liegen – Hersteller wie DJI warnen ausdrücklich davor.
- Feuerfeste Tasche: Für den Transport von LiPos eignet sich eine LiPo-Schutztasche (Erfahrungswert).
- Nicht ungeschützt lose: Akkus nicht zusammen mit Schlüsseln, Münzen oder Werkzeug transportieren.
Fliegen im EU-Ausland
- Gleiche Grundregeln: In der EU sowie in Norwegen, Island, Liechtenstein und der Schweiz gilt dasselbe EU-Drohnenrecht.
- Registrierung und Nachweis: Deine Registrierung beim Luftfahrt-Bundesamt und dein Kompetenznachweis gelten in allen diesen Staaten. Die e-ID muss bei registrierungspflichtigen Drohnen angebracht sein.
- Geozonen sind national: Jedes Land legt eigene Flugverbotszonen fest und veröffentlicht sie auf eigenen Karten. Die EU-Agentur EASA verlinkt die nationalen Behörden und Karten.
- Zusätzliche Regeln: Manche Länder haben eigene Vorgaben, etwa für Nationalparks oder Strände – informiere dich vorher bei der Luftfahrtbehörde des Reiselandes.
Außerhalb der EU
Außerhalb dieser Staaten gilt das Recht des jeweiligen Landes. Deine EU-Registrierung und dein Kompetenznachweis werden dort nicht automatisch anerkannt, manche Länder verlangen eine eigene Registrierung oder verbieten die Einfuhr von Drohnen ganz. Frag vor der Reise bei der Luftfahrtbehörde oder der Botschaft des Reiselandes nach. Auch in Großbritannien brauchst du eine eigene Registrierung bei der britischen Luftfahrtbehörde CAA.